Martinshorn bei Nacht, muss das sein?

Von vielen Bürgern haben wir schon gehört: ,,Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn doch ruhig auslassen!“ Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer unserer Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage (§35 StVO)muss das Martinshorn benutzt werden. Das einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines persönliches Zugeständnis der Fahrer. Im Falle eines Unfalls wäre er haftbar. Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen und vor allem sicheren Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr kurzzeitig geweckt wird. Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache sondern Vorschrift! Die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeugs soll jedem Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn wir nur mit Blaulicht fahren, wird ein Fußgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert, nicht vor dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt. Wir hoffen Ihnen hiermit Klarheit verschafft zu haben und bedanken uns für Ihr zukünftiges Verständnis. Ihre freiwillige Feuerwehr Lohne. 

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